Bei personalisierter und nicht-personalisierter Werbung per E-Mail ist bereits in der Einwilligungserklärung zu differenzieren
Wollen Unternehmen neben einem personalisierten E-Mail Newsletter auch nicht-personalisierte E-Mail Werbung versenden, so hat das werbetreibende Unternehmen diese Unterscheidung auch in der Einwilligungserklärung bereits hinreichend deutlich machen, wie das OLG Hamm in einer aktuellen Entscheidung bestätigte.