Einmal erteilte Einwilligung kann bei fehlender Nutzung unwirksam werden

Grundsätzlich setzt der Versand von Werbung per „elektronischer Post“ die wirksame Abgabe einer Einwilligungserklärung voraus. Doch was passiert, wenn der Werbetreibende die so erhaltene Einwilligung überhaupt nicht nutzt und erst Jahre später eine Werbemail versendet – ist diese Werbemaßnahme zulässig?