Frequenz des E-Mail Newsletters muss von Angaben in Einwilligungserklärung gedeckt sein

Die E-Mail-Frequenz bei Newsletter-Abonnements muss durch die Frequenzangabe im Opt-In abgedeckt sein, wie ein aktuelles Urteil des KG Berlin zeigt. Eine zu hohe Frequenz kann als Belästigung angesehen werden und dazu führen, dass der Versand des Newsletters unzulässig wird.