Frequenz des E-Mail Newsletters muss von Angaben in Einwilligungserklärung gedeckt sein

Entscheidungsdaten: KG Berlin - Urteil vom 22. November 2022 - Az.: 5 U 1043/20 - Volltext

Bei der Formulierung einer Einwilligungserklärung für einen E-Mail Newsletter (oder auch weiterer Marketing-Maßnahmen, die einwilligungsbedürftig sind), sind einige Anforderungen zu beachten, um diese rechtskonform zu gestalten. So muss die Einwilligungserklärung unter anderem freiwillig, für einen konkreten Fall und so formuliert sein, dass der Empfänger ausreichend über die Modalitäten informiert ist. Werden dabei Beschränkungen inhaltlicher Art oder zum Beispiel hinsichtlich des Versands aufgenommen, muss der Versender sich daran auch halten. Letzteres hat das KG Berlin in einem aktuellen Urteil nun zuletzt auch betont.

Das KG Berlin (Urteil vom 22.11.2022 Az.: 5 U 1043/20) hat entschieden, dass unerlaubte E-Mail-Werbung, die nicht der angegebenen Frequenz in der Einwilligungserklärung entspricht, unzulässig ist. Wenn jemand sich für einen wöchentlichen Newsletter anmeldet, dann dürfen keine zusätzlichen E-Mails außerhalb dieser Frequenz, beispielsweise mehrmals wöchentlich, gesendet werden. Die Beklagte hatte sich im konkreten Fall über die Einwilligungserklärung selbst verpflichtet, die angegebene Frequenz einzuhalten, weshalb die Überschreitung dieser Frequenz als unzulässig eingestuft wurde.

Eigene Angaben zur Frequenz des Versands eines Newsletters müssen also immer zwingend eingehalten werden, da andernfalls der Versand nicht mehr von der Einwilligung gedeckt ist. Unterschritten werden dürfen diese Angaben dabei grundsätzlich immer, eine Überschreitung muss allerdings vermieden werden.

Rechtstipp von RA Sebastian Ehrhardt:
Die Angabe einer Frequenz im Rahmen einer Einwilligung ist freiwillig und rechtlich nicht zwingend erforderlich. Bei der Gestaltung von Einwilligungserklärungen im E-Mail Marketing sollten - wenn möglich - Angaben zur Frequenz vermieden werden. Wenn Angaben zur Frequenz erfolgen, sollten diese auch vorausschauend den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. 

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